___ und S.________ eine Machtposition zu, dies insbesondere aufgrund ihrer zahlen-, alters- und grössenmässigen Überlegenheit. Der Straf- und Zivilkläger wurde zwischen den Beschuldigten und J.________ auf die Rückbank des Autos verfrachtet, wodurch für den Straf- und Zivilkläger während der Autofahrt zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit bestand, das Auto zu verlassen. Mit der Vorinstanz erachtet die Kammer die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit als erheblich, da sie bzw. die gesamte Wiederbeschaffungsaktion über eine Stunde dauerte. Zunächst wurde der Straf- und Zivilkläger durch J.________ am Bahnhof W.___