am 5. März 2019 den Beschuldigten, I.________ und J.________ in AA.________ für eine Wiederbeschaffungsaktion angeblich gestohlener Sachen. Mit diesem Ziel begaben sich die vier Beteiligten zum Bahnhof W.________, wo der Straf- und Zivilkläger aufgesucht wurde. Dieser begab sich weder dort noch beim Zwischenstopp im Wald auf der AX.________ (Strasse in einem Wald) freiwillig ins Auto, mit dem er entgegen seinem Willen vom Bahnhof W.________ über diesen Zwischenstopp im Wald via V.________ nach Z.________ gefahren wurde. Dabei kam dem Beschuldigten sowie I.________, J.________ und S._