Aufschluss über die entwendeten Sachen und/oder den Aufenthalt von T.________ zu erhalten, wobei bezweckt wurde, die entwendeten Gegenstände wieder zu beschaffen. Der Beschuldigte wollte sich an der Wiederbeschaffung der «gestohlenen» Sachen beteiligen. Im Auto wurde der Straf- und Zivilkläger bedrängt und von J.________ während der Fahrt im oberen Brustbereich gepackt. Der Straf- und Zivilkläger war von Anfang an sichtlich eingeschüchtert und hatte Angst, was auch der Beschuldigte mitbekam. Erwiesen ist schliesslich, dass der Beschuldigte den Straf- und Zivilkläger aufforderte, ihm den Code zu seinem Mobiltelefon zu sagen.