35 des Straf- und Zivilklägers, ein neues Samsung Galaxy S9 Edge, aus dem Rucksack und legte es in eine Sporttasche des Beschuldigten. Mit der Beats- Kopfhörerhülle schlug S.________ dem Straf- und Zivilkläger einmal gegen die Stirne, worauf dieser den Hinterkopf am Baum hinter sich aufschlug. Der Straf- und Zivilkläger kippte rechts auf seine rechte Körperseite und hielt beide Arme schützend vor seinen Kopf, als S.________ ihn mit je zwei Faustschlägen und Fusstritten traktierte, damit der Straf- und Zivilkläger sage, wo sich sein entwendetes Material befinde. I.________ forderte S.__