Der Straf- und Zivilkläger wurde nun insbesondere von S.________ und J.________ bedrängt zu sagen, wo sich das gestohlene Material (Marihuana und Geld) von S.________ befindet. I.________ fuhr den Personenwagen auf eine AX.________ (Strasse in einem Wald) zwischen W.________ und Y.________, wo auf Geheiss von S.________ alle ausstiegen. Dieser durchsuchte den Rucksack des Straf- und Zivilklägers und fand dort einen «Grinder» und seine Beats-Kopfhörerhülle, worin er am 3. März 2019 das Marihuana transportiert hatte. S.________ nahm dabei das Mobiltelefon