___ zum Schulhaus AC.________, wo J.________, I.________ und der Beschuldigte am «Chillen», d.h. am Cannabis rauchen und diskutieren, waren. S.________ schilderte den drei «Chillenden» das Vorgefallene und bat sie darum, ihn zwecks Wiederbeschaffung der «gestohlenen» Sachen zu begleiten. I.________, der über einen Personenwagen verfügte, fuhr S.________, J.________ und den Beschuldigten darauf zum Bahnhof W.________. S.________ war Beifahrer, J.________ sass hinter dem Fahrersitz und der Beschuldigte hinter dem Beifahrersitz. Beim Bahnhof W._____