34 (pag. 1649, Z. 10), sind nicht glaubhaft. Der Beschuldigte forderte I.________ während der Fahrt nie auf, anzuhalten, damit er aussteigen und sich distanzieren könne. Offenbar wollte auch er gemeinsam beenden, was gemeinsam begonnen worden war. 8.5 Oberinstanzliches Beweisergebnis Die Kammer erachtet folgenden Sachverhalt als erstellt: S.________ übernachtete vom 3. auf den 4. März 2019 zusammen mit T.________ bei U.________ in V.________. In dieser Nacht entwendete T.________ S.__