33 Älteres neben sich haben wollte, weil das mehr Eindruck macht (pag. 280, Z. 281; pag. 291, Z. 167-168). Ein zufälliges Treffen des Straf- und Zivilklägers in W.________ kann ausgeschlossen werden. Dieser ist gezielt aufgesucht worden, weil er ein Bindeglied zu T.________, dessen Aufenthaltsort unbekannt war, war. So fragte S.________ beim Bahnhof W.________ angekommen gezielt nach «D.________» (pag. 185, Z. 54-55). Das Aufsuchen des Straf- und Zivilklägers und dessen Verfrachten in das Fahrzeug muss bereits in AA.