___ auf eine Aufklärung der anderen Beteiligten hätte verzichten sollen. Es ist lebensfremd, dass vier junge Männer gemeinsam nach W.________ fahren, ohne darüber gesprochen zu haben, was man daselbst wolle und warum man dorthin fahre. Daneben machte es angesichts der Vorgeschichte Sinn, den Straf- und Zivilkläger zu viert aufzusuchen, wussten die vier Beteiligten doch nicht, ob der Straf- und Zivilkläger alleine oder in Begleitung anderer sein und sich dem Ansinnen, ins Auto gebracht zu werden, allenfalls gar widersetzen würde. Dahingehend äusserte sich auch I.___