dazu stiess und es hernach nach W.________ weiterging. Den Akten kann entnommen werden, dass die Beteiligten eine Leidenschaft für den Cannabiskonsum verband. Dies zeigen insbesondere die zahlreichen Verurteilungen wegen Widerhandlungen gegen Art. 19a BetmG (vgl. Ziff. B.I.4 und Ziff. C.III.5 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 1246 und pag. 1250; Strafregisterauszug des Beschuldigten vom 6. März 2023, pag. 1573 ff.; Strafregisterauszug von J.________ vom 26. August 2021, pag. 1126 f.) und das gemeinsame Kiffen am fraglichen Tag (vgl. pag. 1631, Z. 5-9 und pag. 1651, Z.31-33). Aufgrund der geteilten Affinität für Cannabis hat es für S._