I.________ gab folgerichtig an, S.________ sei bestohlen worden und es sei darum gegangen, die gestohlenen Sachen wiederzubeschaffen (pag. 335, Z. 57-59). Der Beschuldigte will zunächst erst im Wald realisiert haben, worum es ging, um später auszuführen, dass er beim Bahnhof W.________ gewusst habe, worum es gegangen sei (vgl. pag. 314, Z. 52- 53, pag. 315, Z. 88-91, pag. 330, Z. 33-34, pag. 1173, Z. 41 und pag. 1173, Z. 44- 45). Das Herumlavieren des Beschuldigten, von I.________, S.________ und J.________ und die verschiedenen Versionen eines an sich einfachen Sachverhalts belegen zusätzlich, dass bereits auf der Fahrt von AA.