Nach dem Wald seien sie in Richtung des Domizils des Privatklägers gefahren, als dieser immer mehr Angst bekommen habe und sodann den vier Männern gesagt habe, dass T.________ in Z.________ wohne und sie dorthin gelotst habe, nachdem sie bei der AG.________ in V.________ gewendet hätten (p. 187 Z. 107 ff.). Damit wird aufgezeigt, dass der Privatkläger aufgrund seiner empfundenen Angst wider seinen Willen gehandelt hat. Auch auf diesem Fahrtabschnitt habe der blonde Krausekopf plötzlich das Messer genommen und habe die Klinge einmal an seine linke Halsseite gehalten; dies habe nur einige Sekunden gedauert. Der Privatkläger sagte jedoch aus, er habe das Messer nie gesehen, nur gespürt.