1653, Z. 22-31), machen wenig Sinn. Die Kammer geht davon aus, dass sich der Beschuldigte hierbei schlichtweg in seinen Lügen verstrickte. Die detailreichen und schlüssigen Aussagen des Straf- und Zivilklägers belegen zudem, dass der Beschuldigte eine weit aktivere Rolle hatte, als er glauben machen will. So war er es, der im Wald vorgeschlagen hat, zum Domizil des Straf- und Zivilklägers zu fahren, um dort alles Wertvolle zu nehmen (vgl. pag. 186, Z. 101- 102), was dann auch gemacht wurde. Die Gruppe fuhr nach V.________, wo der Straf- und Zivilkläger wohnte (vgl. pag. 186, Z. 101-102).