Der Privatkläger habe ihm gesagt, er habe die Tasche von T.________ erhalten und wisse es nicht. S.________ habe ihm daraufhin die Tasche einmal an die Stirn geschlagen, worauf er seinen Hinterkopf am Baum hinter ihm aufgeschlagen habe. Er sei nach rechts auf seine rechte Körperseite gekippt und habe beide Arme schützend vor den Kopf gehalten. Anschliessend habe S.________ mehrfach mit beiden Fäusten gegen seinen Oberkörper geschlagen; später habe er mehrfach mit seinem rechten Fuss gegen seine linke Pobacke, Hüfte und rechte Rippenseite gekickt. Der Privatkläger sei die ganze Zeit wie ein Igel am Boden gelegen, die Beine angewinkelt und die Arme schützend vor dem Kopf.