letzterer habe er auf den Waldboden geworfen. Ebenso habe er das Handy aus dem Rucksack genommen und dieses in die Sporttasche, welche dem Mann mit der schwarzen Mütze – d.h. A.________ (p. 188 Z. 197 ff.) – gehört habe, gelegt. Dieser Mann habe ihn daraufhin nach dem Passwort gefragt, welches der Privatkläger dann aus Angst eingegeben habe. S.________ habe ebenfalls die leere schwarze Tasche der Beats Kopfhörer, welche er von T.________ erhalten habe und er U.________ hätte bringen sollen, im Rucksack gefunden. Gestützt darauf habe S.________ ihn gefragt «wo ist das Gras, welches hier drin gewesen ist?». Der Privatkläger habe ihm gesagt, er habe die Tasche von T.__