Demgegenüber versuchen die Beschuldigten, ihr Verhalten zu verharmlosen und so darzustellen, dass der Privatkläger ganz freiwillig ins Auto gestiegen sei und niemand richtig gewusst haben soll, um was es gegangen sei. Jedoch lassen die Wahrnehmungen von I.________ nicht auf ein freiwilliges Einsteigen schliessen und stützen somit die Aussagen des Privatklägers. Aufgrund der von Realitätskennzeichen gespickten und somit glaubhaften Aussagen des Privatklägers erachtet es das Gericht erstellt, dass am Bahnhof W.________ alle vier Männer ausgestiegen sind, dass der Privatkläger durch ihr Verhalten bedrängt wurde und nicht freiwillig ins Auto stieg.