p. 343 Z. 46; p 1163 Z. 17 f.) sagten hingegen aus, dass sie beide am Bahnhof W.________ nicht aus dem Auto ausgestiegen seien, sondern nur S.________ und J.________. Auch J.________ gab an, dass er und S.________ ausgestiegen seien (p. 1167 Z. 24). Zudem sei der Privatkläger gemäss ihren Ansichten freiwillig ins Auto gestiegen (A.________: p. 316 Z. 117; p. 330 Z. 29; I.________: p. 337 Z. 147 ff.; J.________: p. 352 Z. 96 f.; p. 353 Z. 155¸ p. 363 Z. 32). Jedoch sagte I.________ aus, dass S.________ im Auto sehr laut gewesen sei und er zu S.________ deshalb gesagt habe, er solle leise sein. Aufgrund dessen habe es einen Stimmungswechsel gegeben und I.___