Auch anlässlich der Einvernahme im Rahmen der Berufungsverhandlung sagte der Straf- und Zivilkläger aus, dass alle vier, also S.________, J.________, I.________ und der Beschuldigte, in W.________ aus dem Personenwagen ausgestiegen seien (pag. 1642, Z. 13-16). J.________ habe ihn an der Jacke gezogen (pag. 1642, Z. 19). Auch mehr als vier Jahre nach dem Vorfall und anlässlich der mittlerweile