23 Straf- und Zivilkläger sie beim Einsteigen beim Bahnhof W.________ gegrüsst habe (vgl. pag. 1632, Z. 22 und pag. 1649, Z. 1). Weiter fällt auf, dass der Beschuldigte, I.________, J.________ und S.________ versuchten, ein Strafverfahren zu vermeiden: Der Beschuldigte rannte davon, J.________ floh nach Chile, S.________ tauchte unter und I.________ war anlässlich der Hausdurchsuchung nicht zu Hause. Dieses Verhalten der Beteiligten deutet klar darauf hin, dass sie sich ihres strafbaren Verhaltens bewusst gewesen sind.