Diese Beschreibung ist beschönigend. Die Ausführungen sind nicht nur mit Vorsicht zu würdigen. In den entscheidenden Phasen überzeugen sie in keiner Weise und sind gespickt von Widersprüchen. Die Lügen der Beteiligten ergeben nur Sinn, wenn die Ausführungen des Straf- und Zivilklägers der Wahrheit entsprechen. Dass dem so ist, belegen die Rückzüge der Berufungen von I.________ und J.________, die einhergehend ihre Verurteilung wegen in Mittäterschaft begangener Entführung des Straf- und Zivilklägers akzeptiert haben. I.________ ist nicht zu glauben, dass er das Urteil nur akzeptiert hat, weil er keine Kraft mehr habe, um sich damit auseinanderzusetzen (vgl. pag. 1630, Z. 30-31).