_ habe J.________ gesagt, dass er bestohlen worden sei, und nun sei es darum gegangen, die gestohlenen Sachen wieder zurückzuholen (vgl. pag. 335, Z. 57-59). Es sei angeblich um Geld von S.________ gegangen, das sich in einem Beats-Kopfhörertäschchen befunden habe (pag. 343, Z. 35-36). Dies deutet stark darauf hin, dass I.________ von Anfang an wusste, worum es ging, waren doch die Drogen, die S.________ abhandengekommen waren, in einer Beats-Kopfhörerhülle verstaut gewesen. Daneben ist evident, dass es sich nicht um eine rein freundschaftliche Fahrt handeln kann, wenn es darum geht, gestohlene Sachen wieder zu beschaffen. Die Aussagen von I.___