Während der Einvernahme mussten diverse Fragen mehrmals wiederholt werden. Einen Übersetzer wollte der Beschuldigte aber partout nicht (vgl. pag. 1646, Z. 21-22). Französisch, nach eigenen Angaben seine zweite Muttersprache (pag. 1596), wollte der Beschuldigte auch nicht sprechen (können; vgl. pag. 1654, Z. 34). Der Beschuldigte sagte auf Vorhalt seiner bisherigen Aussagen aus, seine Deutschkenntnisse seien früher nicht so gut gewesen und jetzt besser geworden (vgl. pag. 1652, Z. 29-34). Er habe daher nicht alles verstanden und deswegen die ihm vorgehaltenen Aussagen gemacht. Es sei ein Fehler gewesen, damals keinen Übersetzer verlangt zu haben (vgl. pag. 1652, Z. 36-38).