20 Dabei ist zu betonen, dass sich der Beschuldigte nicht nur damit begnügte, die Aussage zu verweigern oder die Vorwürfe zu bestreiten. Vielmehr log der Beschuldigte gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft anlässlich der ersten beiden Einvernahmen hemmungslos. Dabei hat er nicht nur ein anderes Fahrzeug und eine nicht existente Person erfunden, sondern seine Lügen ausgeschmückt, indem er den angeblichen AF.________ detailliert beschrieb und in völlig unnötiger Weise zu Protokoll gab, er glaube, das Auto gehöre der Schwester von AF.________ (vgl. pag. 302, Z. 22-36 und Z. 55-56;