und er seien beim Schulhaus AC.________ am «Chillen» gewesen, hätten also Cannabis geraucht und diskutiert. S.________ sei mit J.________ auf die Seite gegangen und habe dann mit ihm gesprochen. J.________ habe I.________ gefragt, ob er ihn fahren könne, was dieser bejaht habe. Er, der Beschuldigte, habe nicht alleine bleiben wollen und nichts Besseres zu tun gehabt, weshalb er gefragt habe, ob er auch mitkommen könne, was I.________ bejaht habe. Er habe nicht gewusst, wohin die Fahrt gehen würde, sondern gedacht, vielleicht würden sie irgendwo in der Stadt etwas essen gehen. Beim Bahnhof W.________ angekommen hätten sie parkiert. J.________ und S._