___ navigiert. Als der Streifenwagen ihnen in AD.________ gefolgt sei, habe der Beschuldigte ihm, I.________, gesagt, er solle rechts ranfahren, damit er aussteigen könne. Auf Vorhalt seiner Widersprüche gab I.________ an, diese würden sich auf sehr kleine Details beziehen. Es sei keine geplante Entführung gewesen und niemand habe den Straf- und Zivilkläger gezwungen, im Auto zu bleiben. Er habe nicht mitbekommen, wie dem Straf- und Zivilkläger ein Handy weggenommen oder dieser nach dem Handycode gefragt worden sei. Der Straf- und Zivilkläger sagte zusammengefasst aus (pag. 1641 ff.), dass psychiatrische Leiden gemäss Arztzeugnis von Dr. med.