_ habe auf den Straf- und Zivilkläger geschlagen und zweimal auf ihn getreten. S.________ habe dem Straf- und Zivilkläger «real» vielleicht ein bis zwei Schläge gegeben, bis er, I.________, und der Beschuldigte ihn weggezogen hätten. Als sie wieder ins Auto eingestiegen seien, habe er bemerkt, dass die Situation ausser Hand sei. Er habe eigentlich die Route nach Bahnhof W.________ einschlagen wollen, um den Straf- und Zivilkläger wieder dorthin zu bringen. Im Auto habe der Straf- und Zivilkläger von sich aus gesagt, er bringe sie nach Z.________, wo der Dieb mit dem Diebesgut sei. Nachher habe der Straf- und Zivilkläger sie nach Z.________ navigiert.