15 S.________ konfrontiert worden. Dieser habe dessen Rucksack geöffnet und das Beats-Täschli herausgenommen, in dem er, I.________, einen Grinder gesehen habe. Da habe er gewusst, dass im Beats-Täschli auch Haschisch oder Cannabis drin gewesen sei. Es habe sich später als richtig gezeigt, dass er aus dem Auto ausgestiegen sei, da S.________ auf den Straf- und Zivilkläger habe einschlagen wollen. I.________ sagte sodann aus, S.________ habe auf den Straf- und Zivilkläger geschlagen und zweimal auf ihn getreten.