Es sei jeder aus eigenem Willen und ohne irgendwelche Gewalt ins Auto eingestiegen. Der Straf- und Zivilkläger habe sie begrüsst und es habe noch eine gute Stimmung geherrscht. Der Beschuldigte und er hätten nicht gesehen, ob der Straf- und Zivilkläger von J.________ am Arm gepackt worden sei. S.________ habe gesagt, dass er es schon mit dem Straf- und Zivilkläger geklärt habe, und ihn angewiesen, loszufahren. Den Stimmungswechsel habe er erst später im Auto bemerkt, als er losgefahren sei. S.________ habe ihn in ein Waldstück navigiert, wo alle ausgestiegen seien. Beim Stimmungswechsel seien J.________ und S._