Er habe es so verstanden, dass man nach W.________ zum Straf- und Zivilkläger gehe, um diesem eine Anzeige zu ersparen und mit ihm zu reden. In W.________ seien J.________ und S.________ ausgestiegen und etwas später mit dem Straf- und Zivilkläger ins Auto eingestiegen. Der Beschuldigte und er hätten währenddessen mit Augenkontakt miteinander geredet. Auf Vorhalt seiner Aussagen, wonach S.________ und J.________ den Straf- und Zivilkläger beim Bahnhof W.________ ins Auto einluden, gab er an, Einladen im Sinne von Einladung gemeint zu haben. Es sei jeder aus eigenem Willen und ohne irgendwelche Gewalt ins Auto eingestiegen.