gefahren, ohne zu fragen. Der Beschuldigte und er hätten nicht gewusst, mit wem S.________ und J.________ sich treffen würden. An seine Aussagen, wonach J.________ ihn deswegen als Chauffeur angeworben habe, weil S.________ bestohlen worden sei und es nun darum gehe, die gestohlenen Sachen wieder zu holen, konnte sich I.________ auf Vorhalt nicht mehr erinnern. Gleichzeitig gab er an, bei den gestohlenen Sachen, habe es sich um ein Paket, Bargeld und ein Beats- Täschli gehandelt. Es sei nichts geplant gewesen. Er habe es so verstanden, dass man nach W.__