14 8.4 Beweiswürdigung durch die Kammer 8.4.1 Verfügbare Beweismittel Die Vorinstanz hat die relevanten Beweismittel und Aussagen korrekt angeführt; darauf wird verwiesen (Ziff. V.1.2.3 und Ziff. V.1.2.4 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1346 f.). Auf die Vorbringen des Beschuldigten und des Strafund Zivilkläger und – sofern von Relevanz – auf die Beweismittel wird im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung eingegangen. 8.4.2 Einvernahmen anlässlich der Berufungsverhandlung I.________ sagte als Zeuge befragt zusammengefasst aus (pag.