A.________, als Beifahrer hinten rechts, will zwar nicht bemerkt haben, dass D.________ bereits beim Bahnhof W.________ unrechtmässig die Freiheit entzogen bzw. durch Gewalt und Drohung entführt wurde. Der Beschuldigte musste jedoch spätestens im Rahmen des Halts auf der AX.________ (Strasse in einem Wald) bemerkt haben, dass D.________ nicht freiwillig wieder ins Auto eingestiegen und mit den vier Beschuldigten mitgefahren ist, nachdem dessen Rucksack durchsucht und er von S.________ geschlagen und gekickt wurde, weil dieser wissen wollte, wo «seine Sachen», d.h. das Marihuana/Gras sind.