Um seine Ware wieder zu beschaffen, nahm S.________ mit J.________ Kontakt auf; dieser organisierte seinerseits I.________, welcher über einen Personenwagen verfügen konnte, als Chauffeur für die nachfolgenden Handlungen. A.________, der zunächst in AA.________ zusammen mit I.________ und J.________ am «chillen» war, begleitete von nun an die Mitbeschuldigten. Zu viert fuhren die Beschuldigten nun zum Bahnhof W.________.