angeblich ca. 150g Marihuana aus einem «Beats-Täschli» sowie CHF 580 aus seinem Portemonnaie. Als dieser am nächsten Nachmittag erwachte, rief er wegen der ihm nun fehlenden Drogen und des Geldes den bereits weg gegangenen T.________ an, weil für ihn klar war, dass dieser ihn bestohlen hatte; T.________ bestritt dies jedoch. S.________ erfuhr, dass T.________ sich mittlerweile bei D.________ aufhielt und ging deshalb davon aus, dass sich die gestohlene Ware nunmehr bei diesem befinden musste.