, gemeinsam mit I.________, J.________ und S.________ zum Nachteil des Straf- und Zivilklägers eine Entführung, evtl. Nötigung sowie Drohung, begangen zu haben. Konkret wird dem Beschuldigten in der Anklageschrift folgender Sachverhalt zur Last gelegt (pag. 925 ff.; Hervorhebungen im Original): S.________ übernachtete vom 03. auf den 04.03.2019 zusammen mit T.________ bei U.________ in V.________. In dieser Nacht entwendete vermutlich T.________ dem S.________ angeblich ca. 150g Marihuana aus einem «Beats-Täschli» sowie CHF 580 aus seinem Portemonnaie.