7.1 Theoretische Ausführungen Die Vorinstanz hatte sich mit dem Anklagegrundsatz wegen einer Rüge durch die Verteidigung von J.________ auseinanderzusetzen. In Bezug auf die theoretischen Ausführungen zum Anklagegrundsatz gemäss Art. 9 StPO kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden. Hervorzuheben sind folgende Erläuterungen der Vorinstanz (Ziff. III.1.1 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1337 f.): Der Beschuldigte muss aus der Anklage ersehen können, wessen er angeklagt ist. Das bedingt eine zureichende Umschreibung der Tat.