SR 312.0]). Sie ist aufgrund der alleinigen Berufung des Beschuldigten an das Verschlechterungsverbot (Verbot der reformatio in peius) gemäss Art. 391 Abs. 2 StPO gebunden, d.h., sie darf das Urteil nicht zu Ungunsten des Beschuldigten abändern. 7. Ad Verletzung des Anklagegrundsatzes Die Verteidigung des Beschuldigten rügte im oberinstanzlichen Verfahren erstmals eine Verletzung des Anklagegrundsatzes (pag. 1665 f.). So sei der Diebstahl in Ziff. I.A.2 der Anklageschrift vom 10. Februar 2021 nicht genügend konkretisiert. Es finde sich in Ziff. I.A.1 der Anklageschrift vom 10. Februar 2021 eine kurze Passa-