A.I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 1242), - der Beschuldigte von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20) durch rechtswidrigen Aufenthalt freigesprochen wurde (Ziff. A.II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 1242, - der Beschuldigte der Widerhandlungen gegen das AIG durch rechtswidrigen Aufenthalt und Missachtung einer Ausgrenzung sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG;