A.________ sei zu verpflichten, D.________ eine Parteientschädigung für das oberinstanzliche Verfahren in Höhe der vollständigen Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von Rechtsanwalt E.________, zu bezahlen. Eventualiter sei diese Parteientschädigung anteilsmässig A.________, I.________ und J.________ zur Bezahlung aufzuerlegen. VI. Weitere Verfügungen Das Honorar des amtlichen Rechtsbeistands des Straf- und Zivilklägers für das oberinstanzliche Verfahren sei auf CHF 3'850.30 (inkl. MWST & Auslagen) gemäss eingereichter Kostennote festzusetzen.