Sämtliche auf ihn anfallenden Verfahrenskosten des erst- und oberinstanzlichen Verfahrens im Strafund Zivilpunkt seien A.________ aufzuerlegen. V. Entschädigungen In Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils sei A.________ zu verurteilen, D.________ eine Parteientschädigung für das erstinstanzliche Verfahren in Höhe von 2/6 der Differenz zwischen der amtlichen 8 Entschädigung und dem vollen Honorar von Rechtsanwalt E.________, ausmachend CHF 614.70, zu bezahlen.