Es sei festzustellen, dass das vorinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 9. September 2021, soweit vom Beschuldigten 1 / Berufungsführer 1 nicht angefochten, in Rechtskraft erwachsen ist. II. Schuldspruch und Sanktion In Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils sei A.________ wegen • Entführung, gemeinsam begangen mit I.________, J.________ und einem weiteren Mittäter am 05.03.2019 zwischen ca. 17. 15 und 18.30 Uhr in K.________ • Diebstahls, gemeinsam begangen mit einem Mittäter am 05.03.2019 in L.________,