unter Ausscheidung der auf die Freisprüche entfallenden anteilmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu Lasten des Kantons Bern; unter Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung der Kosten für den Beizug des Verteidigers vor dem Berufungsgericht sowie unter Verzicht auf eine Rückzahlungspflicht der auf die Freisprüche entfallenden vorinstanzlichen Kosten der amtlichen Verteidigung; unter Ausrichtung einer angemessenen Genugtuung für die nicht an die Strafe angerechneten Ersatzmassnahmen für die Zeit vom 23.06.2020 bis zum 17.03.2023 von mindestens CHF 14'500.- zzgl. Zins zu 5% ab mittlerer Fälligkeit.