_ vom 26. Januar 2023 und der R.________ vom 5. März 2023 (inkl. vorsorglichem Arbeitsvertrag vom 30. Juli 2022), diverser Referenzschreiben, eines Schreibens der Fremdenpolizei der Stadt Bern betreffend rechtliches Gehör vom 2. Februar 2023 sowie einer Fristerstreckung der Fremdenpolizei der Stadt Bern vom 6. Februar 2023 ein. Im Original reichte der Beschuldigte gleichzeitig seinen Lebenslauf Stand 2023, einen Entwurf der Stellungnahme ohne Unterschrift vom 21. Februar 2023, adressiert an die Fremdenpolizei der Stadt Bern, sowie eine Wohnsitzbescheinigung vom 3. März 2023 ein.