wegen einfacher Körperverletzung, eventuell Tätlichkeiten, angeblich begangen am 09.05.2020 [recte: 09.05.2019] zwischen ca. 04.00 und 04.30 Uhr in F.________, Regionalgefängnis, G.________, z.N. H.________, wird eingestellt; unter Auferlegung von anteilsmässigen Verfahrenskosten gemäss Ziff. II. hiernach an den Kanton Bern. II. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz durch rechtswidrigen Aufenthalt, angeblich begangen in der Zeit von 06.03.2019 bis 11.06.2019 sowie von 10.05.2020 bis 10.02.2021;