1. Zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 5’400.00. Die Haft von drei Tagen wird vollumfänglich auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Für die Dauer der Probezeit wird Bewährungshilfe angeordnet. 2. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche und die Urteilsbegründung entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 9'392.65. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3'500.00. IV.