2.3. der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, angeblich begangen am 11. Juli 2018 in Bern; 2.4. der unrechtmässigen Aneignung, angeblich geringfügig und mehrfach begangen in der Zeit vom 12. März 2018 bis am 16. Mai 2018 in Bern z.N. von D.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 12'139.00 an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 9'605.20 (inkl. Auslagen und MWST) an A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte. III. A.________ wird schuldig erklärt: