_; 1.3. unanständigen Benehmens, angeblich begangen am 24. Mai 2017 in Bern; infolge Verjährung sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 6'743.85 an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 5'336.25 (inkl. Auslagen und MWST) an A.________ für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte eingestellt wurde.