Die Kammer erachtet für das vorliegende Verfahren maximal drei Besprechungen à je 1 Stunde als angemessen. Sodann wird die veranschlagte Stunde vom 2. Mai 2022 für die Retournierung der Akten an das Obergericht des Kantons Bern gestrichen und das Weiterleiten der Verfügungen und Schreiben an seinen Klienten (gesamthaft 12 Mal) um 1 Stunde auf insgesamt 2 Stunden gekürzt. Der Aufwand für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung wird sodann um 0.5 Stunden auf die tatsächliche Dauer der Verhandlung herabgesetzt.