machte mit Honorarnote vom 4. April 2023 einen Zeitaufwand von 25.1667 Stunden, Auslagen von CHF 255.80 (529 Kopien à CHF 0.40 und Porto von CHF 44.20) sowie zwei Reisezuschläge von gesamthaft CHF 100.00 geltend (pag. 1478 ff.). Die Kostennote gibt zu folgenden Bemerkungen Anlass: Rechtsanwalt B.________ führte mit seinem Klienten im oberinstanzlichen Verfahren gemäss Kostennote fünf Besprechungen, welche gesamthaft 6 Stunden und 10 Minuten dauerten. Die Kammer erachtet für das vorliegende Verfahren maximal drei Besprechungen à je 1 Stunde als angemessen.