Der Beschuldigte hat gemäss Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 1. März 2023 (pag. 1415) und gemäss eigenen Aussagen anlässlich der Berufungsverhandlung (pag. 1447 Z. 39) eine monatliche Rente von CHF 2'450.00 zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zur Verfügung. Die Pensionskassenrente